Jederzeit Sicherheit

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Bayerische Bauordnung 2008, Art. 12

Der Brandschutzberater

Brandschutzberatung für die kleine Umbaumaßnahme oder das große Industrieprojekt, von uns erhalten Sie immer eine verlässliche Expertise. Wie Sie sind wir an unbürokratischen und trotzdem rechtlich einwandfreien Brandschutz-Lösungen interessiert.

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